Lieferumfang
1x | Hoymiles HMS-1600-4T Wechselrichter (SH-HMS-1600) |
1x | Hoymiles HMS Feldstecker (SH-HMS-FS) |
Komponenten im Detail
Hoymiles HMS-1600-4T Wechselrichter 4x MPPT Tracker
Eigenschaften:
- HMS-1600-4T Leistungsstarker 4-in-1-Wechselrichter :Entfesseln Sie bis zu 1600 VA Leistung, reduziert von 1600W auf 800W/600W mit der Hilfe des DTU-WLite-S . Verbinden Sie 4 Paneele pro Mikrowechselrichter und optimieren Sie die Leistung durch unabhängige 4 MPPTs.
- Anpassungsfähige Leistung für längere Nutzung : Er ist für einen längeren Nutzung konzipiert und passt sich nahtlos an eine Vielzahl von PV-Konfigurationen an. Er unterstützt eine maximale Spannung von 60 V und einen MPPT-Spannungsbereich von 16 V bis 60 V, der den Normen für Mikro-Wechselrichter von Hoymiles entspricht.
- Robuster Schutz: Entscheiden Sie sich für den Hoymiles-Wechselrichter, wenn es um robuste Haltbarkeit, Zuverlässigkeit und IP67-zertifizierten Schutz geht.
- Offiziell zertifiziert : The micro-inverter is officially certified to meet German standards VDE-AR-N-4105, and it includes a built-in relay for compliant operation.
- Leistungs Garantie : Die bemerkenswerte 12-Jahres-Leistungsgarantie bietet unvergleichliche Zuverlässigkeit und dauerhafte Effizienz.
- Erhöhte Sicherheitseigenschaften : Das HMS-1600-4T erhöht die Sicherheit auf dem Dach durch eine Schnellabschaltung und einen isolierten Transformator.
Warum könnte es vorteilhaft sein, selbst erneuerbaren Strom zu produzieren?
Die Strompreise in Deutschland sind seit 2000 um mehr als 73% gestiegen, und die Zukunft ist aufgrund der Schließung mehrerer Kraftwerke ungewiss.
Es gibt jedoch eine Lösung, die Ihnen Geld sparen und der Umwelt helfen kann: erneuerbare Energie. Solaranlagen sind eine großartige Option, um steigenden Strompreisen entgegenzuwirken und Ihre Ersparnisse zu erhöhen.
Warum also nicht die Kraft der Sonne nutzen und noch heute auf Solar umsteigen?
Technische Tabelle
Eingangsdaten (DC)
Üblicherweise verwendete Modulleistung (W) | 320 bis 540+ |
Maximale Eingangsspannung (V) | 65 |
MPPT-Spannungsbereich (V) | 16 – 60 |
Einschaltspannung (V) | 22 |
Maximaler Eingangsstrom (A) | 4 × 14 |
Maximaler Eingangskurzschlussstrom (A) | 4 × 25 |
Anzahl MPPTs | 4 |
Anzahl Eingänge je MPPT | 1 |
Ausgangsdaten (AC)
Nennausgangsleistung (VA) | 1600 |
Nennausgangsstrom (A) | 6,96 |
Nennausgangsspannung/-bereich (V) | 230/180 – 275 |
Nennfrequenz/-bereich (Hz) | 50/45 – 55 oder 60/55 – 65 |
Leistungsfaktor (einstellbar) | > 0,99 standardmäßig 0,8 voreilend … 0,8 nacheilend |
Maximale Einheiten pro 10-AWG-Strang2 | 4 |
Klirrfaktor | < 3 % |
Risikohinweise
- Rücksendungen von Spedition Versand sind nicht kostenlos.
- Transportschäden müssen innerhalb von 48 Stunden nach Lieferung gemeldet werden.
- Solarmodule mit einer Fläche von mehr als 2 Quadratmetern unterliegen den Bauvorschriften. Bitte beachten Sie dies.
- Die Rückgabe von Artikeln ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Lieferdatum möglich.
- Der Käufer ist für den elektrischen Anschluss selbstverantwortlich.
- Wichtiger Hinweis:
Gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG kann bestimmte Ware mit einem Umsatzsteuersatz von 0 % verkauft werden, sofern die rechtlichen Voraussetzungen dieser Norm erfüllt sind. Sollten Sie einen Kaufvertrag über eine solche Ware mit einem ausgewiesenen Umsatzsteuersatz von 0% abschließen, bestätigen Sie durch den Vertragsschluss ausdrücklich, dass die rechtlichen Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG erfüllt sind: a. Sie sind Betreiber der Photovoltaik-Anlage und b. Die Photovoltaikanlage wird auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen oder öffentlichen oder anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten genutzt werden, installiert. c. Sie bestätigen mit Vertragsschluss, dass entweder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt bzw. betragen wird oder bei höherer Bruttoleistung der Photovoltaikanlage die unter Ziffer a. und b. genannten Voraussetzungen trotzdem erfüllt sind.
Da zu der neuen Gesetzeslage zu § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG noch keine gefestigte Verwaltungspraxis der Finanzbehörden entwickelt wurde, erklären Sie mit Vertragsschluss rein vorsorglich, uns bei Bedarf etwaig noch benötigte Nachweise für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG zur Verfügung zu stellen.